Angeln mit Kindern: Angelschein, Papiere, Berechtigungen?
Natürlich müssen wir uns, wenn wir in Deutschland angeln gehen wollen, um den Papierkram kümmern.
Ich spreche jetzt erst einmal in diesem Blog – Beitrag über mein Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen.
Wir als Erwachsene bzw. bereits ab einem Alter von 16 Jahren benötigen einen Fischereischein UND einen Fischereierlaubnisschein, um autark angeln gehen zu können – und eben auch um Kinder zum Angeln mitnehmen zu dürfen.
Frühestens mit 13 kann man den Angelschein (eigentlich heißt es korrekt „Fischerprüfung“) machen, um diesen mit erreichen des 14. Lebensjahres ausgehändigt zu bekommen. Dann kann ich selbstständig und alleine angeln gehen (im Alter zwischen 14 und 16 habe ich also noch die Wahl zwischen Jugendfischereischein und „richtigem“ Fischereischein, siehe auch weiter unten).
Den Lehrgang zum Angelschein bzw. den Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung könnt Ihr natürlich bei mir in der Angelschule Münsterland besuchen, zudem ist der Lehrgang vom LFV zertifiziert.
Aber was ist nun mit den jüngeren Kandidaten?
Kinder BIS zu einem Alter von 10 Jahren dürfen frei mitangeln. Das heißt mit unseren Angelruten. Sie können auswerfen, den Fisch drillen, dürfen ihn aber z.B. nicht eigenständig töten. Das machen dann diejenigen, die geschult dafür sind, nämlich die Fischereischeininhaber. Die rechtliche Grundlage dafür bietet ein Erlass des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 10 bis 16 Jahren benötigen einen Jugendfischereischein. Diesen zu bekommen ist aber kein Problem: Termin im Rathaus beim örtlichen Bürgerservice machen, 8-Euro und ein aktuelles Passfoto einpacken und dann wird der Jugendfischereischein („JFS“) eingekauft, eine Prüfung oder ähnliches ist nicht erforderlich! Klar: Dieser Behördengang erfolgt durch ein Elternteil und das Kind / den Jugendlichen.
Und der Unterschied, wenn man nun den JFS in der Tasche hat zum Anglerleben vor dem vollendeten 10. Lebensjahr?
Es darf nun mit den eigenen Angelruten losgelegt werden – aber dafür benötige ich als „Jungangler“ auch einen eigenen Fischereierlaubnisschein (also die Gastkarte für ein Gewässer bzw. Vereinsmitgliedschaft mit entsprechender Angelberechtigung).
Ein Angelkollege von mir sehnt sich schon nach der Zeit, wenn seine drei Söhne endlich 10 Jahre und älter sind: Dann darf „er“ nämlich mit 12 Ruten am Kanal sitzen, die Anmeldeformulare für den Verein liegen schon ausgefüllt zu Hause… Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Jungs ihren Vater dann überhaupt noch an die Angeln lassen wenn es beißt?!
Wer Fragen zu dem rechtlichen Thema Angelschein in NRW hat kann sich gerne an mich wenden (Mail schwarte@s-w-ausruestung.de oder Tel. 0160 780 5363),
Petri, Euer Felix